


Off-Label-Werbung in von Pharmaunternehmen finanzierten Vorträgen
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JMGBand 10
- Inhalt:
- Public Health Law
- Umfang:
- 3579 Wörter, Seiten 146-151
20,00 €
inkl MwSt




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Die Werbung für den Off-Label-Use von Arzneimitteln, beispielsweise ihre Anwendung außerhalb der zugelassenen Indikationen oder in einer anderen Dosis als von der Fachinformation vorgegeben, ist grundsätzlich verboten. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Ärzte in Fachvorträgen auf derartige Anwendungsmöglichkeiten, zB auf Basis neuester Studienerkenntnisse, hinweisen. Die in der Literatur bejahte weitgehende Kontrollpflicht des finanzierenden Pharmaunternehmens steht in einem Spannungsverhältnis zur Meinungsäußerungsfreiheit sowie zur Zulässigkeit der rein wissenschaftlichen Information über Forschungsergebnisse.
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- Staber, Gabriela
- Hofbauer, David
-
- Fachwerbung
- Off-Label-Werbung
- § 50a AMG
- § 56 AMG
- JMG 2025, 146
- Off-Label-Use
- Art 10 EMRK
- Vortrag
- Arzneimittelwerbung
- § 18 UWG
- Meinungsäußerungsfreiheit
- § 50 AMG
- Werbeverbot
Die Werbung für den Off-Label-Use von Arzneimitteln, beispielsweise ihre Anwendung außerhalb der zugelassenen Indikationen oder in einer anderen Dosis als von der Fachinformation vorgegeben, ist grundsätzlich verboten. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Ärzte in Fachvorträgen auf derartige Anwendungsmöglichkeiten, zB auf Basis neuester Studienerkenntnisse, hinweisen. Die in der Literatur bejahte weitgehende Kontrollpflicht des finanzierenden Pharmaunternehmens steht in einem Spannungsverhältnis zur Meinungsäußerungsfreiheit sowie zur Zulässigkeit der rein wissenschaftlichen Information über Forschungsergebnisse.
- Staber, Gabriela
- Hofbauer, David
- Fachwerbung
- Off-Label-Werbung
- § 50a AMG
- § 56 AMG
- JMG 2025, 146
- Off-Label-Use
- Art 10 EMRK
- Vortrag
- Arzneimittelwerbung
- § 18 UWG
- Meinungsäußerungsfreiheit
- § 50 AMG
- Werbeverbot