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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 5, August 2017, Band 2017
Offenlegung des Jahresabschlusses: Kontrollpflicht der Geschäftsführer gegenüber berufsmäßigen Parteienvertretern
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2017
- Judikatur, 1083 Wörter
- Seiten 258-260
- https://doi.org/10.33196/ges201705025801
9,80 €
inkl MwStDie Geschäftsführer müssen auch von ihnen beauftragte berufsmäßige Parteienvertreter kontrollieren, ob diese den offenzulegenden Jahresabschluss fristgerecht beim Firmenbuchgericht eingereicht haben.
Dafür ist eine vom Parteienvertreter eingeholte positive Rückmeldung, dass die Einreichung erfolgt ist, ausreichend.
- unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis
- Kontrollpflicht
- Offenlegung
- GES 2017, 258
- § 283 Abs 2 UGB
- Gesellschaftsrecht
- Zwangsstrafe
- OGH, 29.05.2017, 6 Ob 66/17z
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