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Offenlegung des Jahresabschlusses; Zwangsstrafen; Pflichten des Geschäftsführers; COVID-19-Pandemie und/oder Konzernverbund als Hinderungsgrund eines (vorläufigen) Jahresabschlusses/der rechtzeitigen Einreichung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 35
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1150 Wörter, Seiten 467-468

30,00 €

inkl MwSt

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Artikel Offenlegung des Jahresabschlusses; Zwangsstrafen; Pflichten des Geschäftsführers; COVID-19-Pandemie und/oder Konzernverbund als Hinderungsgrund eines (vorläufigen) Jahresabschlusses/der rechtzeitigen Einreichung in den Warenkorb legen

Zur Wahrung der Frist des § 277 UGB reicht die Einreichung eines vorläufigen Jahresabschlusses aus.

Der Zweck der Offenlegungspflichten rechtfertigt eine strenge Vorgehensweise durch die Firmenbuchgerichte. Dies gilt sowohl für den Fall, dass die Erstellung des Jahresabschlusses durch konzerninterne Schwierigkeiten erschwert wurde, als auch dann, wenn der konkrete Jahresabschluss von den covidbedingten Fristerstreckungsregeln nicht erfasst ist.

  • WBl-Slg 2021/139
  • OGH, 08.03.2021, 6 Ob 30/21m
  • § 3a COVID-19-GesG
  • § 277 UGB
  • § 283 UGB
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OLG Wien als RekurG, 28.12.2020, 30 R 261/20b-17
  • OLG Wien als RekurG, 28.12.2020, 30 R 260/20f
  • OLG Wien als RekurG, 28.12.2020, 30 R 259/20h

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