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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Offenlegungspflicht bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Geschäftsführern über den Jahresabschluss
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2016
- Judikatur, 926 Wörter
- Seiten 68-69
- https://doi.org/10.33196/ges201602006801
9,80 €
inkl MwStEntstehen unter mehreren Geschäftsführern Meinungsverschiedenheiten bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, haben die Geschäftsführer rechtzeitig Weisungen der Gesellschafter einzuholen.
Ist die Situation auch durch Weisungen der Gesellschafter nicht zu bereinigen, hat der Geschäftsführer einen vorläufigen, nur von ihm unterschriebenen Jahresabschluss mit den Bemerken einzureichen, dass der andere Geschäftsführer die Unterfertigung verweigert.
- Jahresabschluss
- OGH, 14.01.2016, 6 Ob 214/15m
- Meinungsverschiedenheiten
- Offenlegung
- Geschäftsführer
- GES 2016, 68
- § 283 UGB
- Gesellschaftsrecht