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Thiele, Clemens

OGH: Abgesang auf die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

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Je nach der Lage des Einzelfalls können Äußerungen über die Rechtsfolgen einer bestimmten Gesetzeslage einmal Tatsachenbehauptungen, ein anderes Mal aber auch reine Werturteile sein.

Eine Schutzrechtsverwarnung ist eine Tatsachenbehauptung, wenn der Sachverhalt unrichtig dargestellt ist. Ist aber der Sachverhalt richtig wiedergegeben und lediglich die rechtliche Bewertung (über das Vorliegen einer Schutzrechtsverletzung), also die Subsumtion, unzutreffend, liegt ein bloßes Werturteil vor.

Die Behauptung, der Kläger verletze Musterrechte des Beklagten, weil er diesem verwechselbar ähnliche Produkte vertreibe, hat den objektiv überprüfbaren Tatsachenkern, dass der Beklagte das fragliche Schutzrecht hat und der Kläger Produkte vertreibt, die ihm nicht offenkundig unähnlich sind. Darüber hinaus liegt ein Werturteil in Form einer rechtlichen Schlussfolgerung vor, vergleichbar einer Rechtsfolgenbehauptung, die nicht einfach aus dem Gesetz abzulesen ist, sondern auf einem Vorgang der persönlichen Erkenntnisgewinnung beruht.

Ein Werturteil – also eine Äußerung, die sich als Ausdruck der subjektiven Meinung darstellt – begründet keinen Anspruch nach § 7 UWG. Dennoch dürfen auch Werturteile nicht schrankenlos öffentlich verbreitet werden: Das Überschreiten der Grenzen zulässiger Kritik durch einen massiven Wertungsexzess erfüllt den Tatbestand des § 1 Abs 1 Z 1 UWG.

Der Umstand, dass ein Mitbewerber durch eine möglicherweise unzutreffende Schutzrechtsverwarnung gegenüber einer marktbeherrschenden Online-Handelsplattform (hier: Amazon) den weltweiten Ausschluss der Konkurrenzprodukte aus dem Verkauf bewirkt, stellt keine Behinderung oder sonstige Unlauterkeit dar. Es liegt darin auch kein Wertungsexzess, da es insoweit nur auf den Äußerungsgehalt selbst, nicht auf dessen existenzvernichtende Folgen, ankommen soll.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • OGH, 19.03.2024, 4 Ob 185/23v, Schutzhüllen für Trinkflaschen
  • § 1 Abs 1 Z 1 UWG
  • § 1295 ABGB
  • ZIIR 2024, 352
  • Werturteil
  • Äußerung, keine herabsetzende
  • § 7 UWG
  • Designverletzung
  • Behinderung, Wertungsexzess, keiner
  • Amazon-Listung
  • Schutzrechtsverwarnung
  • Art 6, 10, 19 VO (EG) 2002/6
  • Medienrecht
  • ASIN
  • Unlauterkeit, keine
  • freie Meinungsäußerung
  • Rechtsfolgenbehauptung, unüberprüfbare

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