OGH: Änderung der Stiftungserklärung nach Verzicht auf Begünstigtenstellung
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 20
- Judikatur, 4303 Wörter
- Seiten 65 -71
- https://doi.org/10.33196/zfs202402006501
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Eine Rechtsmittellegitimation der Begünstigten setzt voraus, dass durch die Änderung der Stiftungserklärung unmittelbar in deren Rechtsposition eingegriffen wird. Entscheidet ein Gericht zweiter Instanz über einen wegen fehlender Rekurslegitimation oder fehlendem Rechtsschutzinteresses unzulässigen Rekurs meritorisch, so ist dieser Mangel der funktionellen Zuständigkeit vom Obersten Gerichtshof aus Anlass des Revisionsrekurses als Nichtigkeit, die immer eine erhebliche Rechtsfrage aufwirft, wahrzunehmen.
Der Stiftungsvorstand darf gemäß § 33 Abs 2 PSG Änderungen der Stiftungserklärung nur zur Anpassung an geänderte Verhältnisse und nur unter Wahrung des Stiftungszwecks vornehmen. Ein erkennbarer Stifterwille, der die geänderten Verhältnisse berücksichtigt, muss bei Errichtung der Stiftungserklärung gefehlt haben. Der Stifterwille darf nicht durch die Ausübung des Änderungsrechts des Stiftungsvorstands unterlaufen werden. Es ist auf den (hypothetischen) Stifterwillen im Zeitpunkt der Errichtung der Stiftungserklärung abzustellen. Der Stifterwille ist aus der Stiftungserklärung durch Auslegung derselben zu ermitteln. Dabei sind korporative Regelungen, also jedenfalls der Komplex der Stiftungsorganisation, nach deren Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang objektiv (normativ) auszulegen.
Es reicht nicht aus, dass sich die Verhältnisse allgemein geändert haben. Die Änderungen müssen vielmehr die Stiftung dergestalt betreffen, dass sich die Umsetzung des Stifterwillens nach der ursprünglichen Stiftungserklärung vernünftigerweise nicht mehr verwirklichen lässt, oder dass anzunehmen ist, der Stifter hätte unter den geänderten Umständen eine andere Regelung getroffen.
- Mayr, Alexander
- Becksteiner, Christina
- geänderte Verhältnisse
- Verzicht
- ZFS 2024, 65
- Parteistellung
- § 45 AußStrG
- Stiftungserklärung
- Stiftungen
- § 40 PSG
- § 33 PSG
- Begünstigtenstellung
- Stiftungsvorstand
- Nichtigkeit
- § 5 PSG
- Stifterwille
- OGH, 17.01.2024, 6 Ob 40/23k
- § 71 AußStrG
- Änderungsrecht
- Beirat
- Rechtsmittellegitimation