OGH: Alleinvertretungsbefugnis eines gemeinsam obsorgeberechtigten Elternteils bei operativer Mandelentfernung der minderjährigen Kinder
- Originalsprache: Deutsch
- JMGBand 9
- Patientenrechte und Patientensicherheit, 1766 Wörter
- Seiten 237 -240
- https://doi.org/10.33196/jmg202403023701
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Da eine medizinische Behandlung nicht von der Ausnahmebestimmung des § 167 Abs 2 ABGB erfasst ist, reicht für die Einwilligung in eine Operation minderjähriger Kinder die Zustimmung eines obsorgeberechtigten Elternteils aus. Mangels Notwendigkeit der Zustimmung des anderen obsorgeberechtigten Elternteils kann deren pflegschaftsgerichtliche Ersetzung sohin auch nicht begehrt werden. Ein darauf gerichteter Antrag ist folglich abzuweisen. Gegen diesen Abweisungsbeschluss steht dem Antragsgegner kein Rekursrecht zu, zumal dieser durch die Entscheidung nicht (formell) beschwert ist. Die Zustimmung wurde seinem Standpunkt entsprechend ja gerade nicht vom Pflegschaftsgericht ersetzt.
- Pechtl, Samantha
- Obsorgerecht
- Rechtsmittelzulässigkeit
- formelle/materielle Beschwer
- Operation
- (gemeinsame) Obsorge
- Ersetzung der Zustimmung
- alleinige Vertretungsbefugnis Minderjähriger
- § 45 AußerstreitG
- OGH, 18.12.2023, 9 Ob 69/23x
- JMG 2024, 237
- Pflegschaftsverfahren
- Kindschaftsrecht
- medizinische Heilbehandlung
- Außerstreitverfahren
- Familienrecht
- § 167 ABGB
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