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OGH: Aufklärungspflicht hinsichtlich ein- und zweizeitiger operativer Eingriffe

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JMGBand 9
Inhalt:
Patientenrechte und Patientensicherheit
Umfang:
2952 Wörter, Seiten 341-345

20,00 €

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Die Operation verursachte unzweifelhaft die postoperativen Komplikationen und die daraus resultierenden Schäden. Dass ein bloßer Weichengaumenverschluss zum selben Schaden geführt hätte, ändert nichts an der vorliegenden Kausalität und stellt auch sonst keinen geeigneten Einwand dar.

Der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens kann nicht geltend gemacht werden, da der Patient bzw seine gesetzlichen Vertreter der Operation auch bei einer ausreichenden Aufklärung nicht zugestimmt hätten.

  • Hörburger, Sebastian
  • Lehre des Schutzzwecks
  • OGH, 31.01.2024, 3 Ob 206/23z
  • JMG 2024, 341
  • § 1295 ABGB
  • hypothetischer Parteiwille
  • Kausalität
  • Rechtmäßiges Alternativverhalten
  • § 1299 ABGB
  • Selbstbestimmungsaufklärung
  • Arzthaftung

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