


OGH: Aufklärungspflicht über alternative Behandlungsmethoden
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JMGBand 10
- Inhalt:
- Patientenrechte und Patientensicherheit
- Umfang:
- 1937 Wörter, Seiten 12-15
20,00 €
inkl MwSt




-
Über alternative Behandlungsmethoden ist aufzuklären, wenn diese dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen und für die Willensbildung des Patienten (erkennbar) relevant sind. Das ist zumindest dann der Fall, wenn es sich um nicht bloß theoretische, sondern tatsächlich in Frage kommende und zur Verfügung stehende Alternativen handelt, auch wenn diese im Vergleich zur vorgeschlagenen Behandlung allenfalls weniger erfolgversprechend sind.
-
- Ganner, Michael
-
- Behandlungsalternativen
- alternative Behandlungsmethode
- Außenseitermethode
- Überlegungsfrist
- § 5a Z 2 KAKuG
- § 18 Abs 1 Z 4 ZÄG
- § 5 PatVG
- § 7 Abs 2 Z 1 StVfG
- OGH, 18.06.2024, 6 Ob 91/24m
- JMG 2025, 12
- § 5 ÄsthOpG
- Off-Label-Use
- § 5a Z 3 KAKuG
- § 51 Abs 1 ÄrzteG
- § 173 ABGB
- § 252 ABGB
- Aufklärungspflicht
- § 110 StGB
Über alternative Behandlungsmethoden ist aufzuklären, wenn diese dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen und für die Willensbildung des Patienten (erkennbar) relevant sind. Das ist zumindest dann der Fall, wenn es sich um nicht bloß theoretische, sondern tatsächlich in Frage kommende und zur Verfügung stehende Alternativen handelt, auch wenn diese im Vergleich zur vorgeschlagenen Behandlung allenfalls weniger erfolgversprechend sind.
- Ganner, Michael
- Behandlungsalternativen
- alternative Behandlungsmethode
- Außenseitermethode
- Überlegungsfrist
- § 5a Z 2 KAKuG
- § 18 Abs 1 Z 4 ZÄG
- § 5 PatVG
- § 7 Abs 2 Z 1 StVfG
- OGH, 18.06.2024, 6 Ob 91/24m
- JMG 2025, 12
- § 5 ÄsthOpG
- Off-Label-Use
- § 5a Z 3 KAKuG
- § 51 Abs 1 ÄrzteG
- § 173 ABGB
- § 252 ABGB
- Aufklärungspflicht
- § 110 StGB