OGH: Auslegung eines Schenkungsvertrags – Wunsch oder Auflage?
- Originalsprache: Deutsch
- JEVBand 18
- Judikatur, 2495 Wörter
- Seiten 157 -161
- https://doi.org/10.33196/jev202403015701
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Schenkungsverträge sind nach §§ 914 f auszulegen; es gilt die Vertrauenstheorie.
Bei der Auslegung von rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Parteien ist ausgehend vom Wortlaut die Absicht der Parteien unter Berücksichtigung der redlichen Verkehrsübung sowie des Verhaltens und der Erklärungen der Parteien, gemessen am Empfängerhorizont, heranzuziehen.
Im konkreten Fall bildete der Wortsinn „Wunsch“ in seiner gewöhnlichen Bedeutung nur den Ausgangspunkt für die Ermittlung der Absicht der Parteien. Unter Beachtung der weiteren den Vertragsabschluss begleitenden Umstände wurde festgestellt, dass das Fehlen eines verbindlichen Charakters der auszulegenden Klausel „dem Willen der Vertragsparteien“ entsprochen habe.
- Pribas, Sebastian
- unentgeltlicher Vertrag
- OGH, 21.11.2023, 2 Ob 193/23f, ECLI:AT:OGH0002:2023:0020OB00193.23F.1121.000
- OLG Linz, 05.07.2023, GZ 2 R 87/23m-32
- JEV 2024, 157
- Wunsch
- § 938 ABGB
- Auflage
- § 915 ABGB
- § 914 ABGB
- § 519 ZPO
- Auslegung
- Schenkung
- Schenkungsvertrag
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