


OGH: Aussichtslosigkeit der Prozessführung mangels rechtswidriger Ablehnung einer medizinischen Behandlung
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JMGBand 2022
- Inhalt:
- Patientenrechte und Patientensicherheit
- Umfang:
- 2397 Wörter, Seiten 248-251
20,00 €
inkl MwSt




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Rechtsanwält:innen trifft keine Pflicht, der Aufforderung ihrer Mandant:innen zur Führung eines Prozesses Folge zu leisten, wenn dieser aussichtslos erscheint.
Die Ablehnung der Behandlung einer transsexuellen Person ist nicht diskriminierend aufgrund der Geschlechtsidentität, wenn sie sich auf Gründe wie etwa das mangelnde Vertrauensverhältnis stützt.
-
- Ponholzer, Emanuel
- Voithofer, Caroline
-
- § 26 KaKuG
- OGH, 30.06.2022, 4 Ob 102/22m
- § 50 ÄrzteG
- § 23 KaKuG
- ärztliches Vertrauensverhältnis
- JMG 2022, 248
- aussichtslose Prozessführung
- § 22 KaKuG
- Diskriminierung
- Behandlungspflicht
- Behandlungsablehnung
- transident
- Patientenrechte und -sicherheit
- Wiener AntidiskriminierungsG
Rechtsanwält:innen trifft keine Pflicht, der Aufforderung ihrer Mandant:innen zur Führung eines Prozesses Folge zu leisten, wenn dieser aussichtslos erscheint.
Die Ablehnung der Behandlung einer transsexuellen Person ist nicht diskriminierend aufgrund der Geschlechtsidentität, wenn sie sich auf Gründe wie etwa das mangelnde Vertrauensverhältnis stützt.
- Ponholzer, Emanuel
- Voithofer, Caroline
- § 26 KaKuG
- OGH, 30.06.2022, 4 Ob 102/22m
- § 50 ÄrzteG
- § 23 KaKuG
- ärztliches Vertrauensverhältnis
- JMG 2022, 248
- aussichtslose Prozessführung
- § 22 KaKuG
- Diskriminierung
- Behandlungspflicht
- Behandlungsablehnung
- transident
- Patientenrechte und -sicherheit
- Wiener AntidiskriminierungsG