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OGH: Bestand zwischen dem Verstorbenen und der letztwillig Bedachten nur ein sexuelles Verhältnis, so bleibt die letztwillige Verfügung auch dann aufrecht, wenn die Beziehung vor dem Tod endete

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JEVBand 19
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
941 Wörter, Seiten 54-55

10,00 €

inkl MwSt

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Artikel OGH: Bestand zwischen dem Verstorbenen und der letztwillig Bedachten nur ein sexuelles Verhältnis, so bleibt die letztwillige Verfügung auch dann aufrecht, wenn die Beziehung vor dem Tod endete in den Warenkorb legen
  • Deixler-Hübner, Astrid
  • Wegfall der letztwilligen Verfügung nach Beendigung der Lebensgemeinschaft
  • letztwillige Verfügung zugunsten des Lebensgefährten
  • bloße Geschlechtsgemeinschaft ist keine Lebensgemeinschaft
  • OGH, 15.10.2024, 2 Ob 137/24x, ECLI:AT:OGH0002:2024:0020OB00137.24X.1015.000
  • LGZ Wien, 26.06.2024, GZ 42 R 151/24b-100
  • JEV 2025, 54
  • § 725 Abs 1 ABGB

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