OGH: Beteiligung an Shitstorm löst Solidarhaftung für Gesamtschadenersatz wegen Persönlichkeitsverletzung aus
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 12
- Judikatur, 10284 Wörter
- Seiten 402 -417
- https://doi.org/10.33196/ziir202404040201
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Alle Beteiligten eines Shitstorms setzen regelmäßig ein konkret gefährliches und daher mit dem Kausalitätsverdacht belastetes Fehlverhalten, das bis auf den strikten Nachweis der Ursächlichkeit des Gesamtschadens alle haftungsbegründenden Elemente enthält. Damit ist das Unaufklärbarkeitsrisiko von den Beteiligten zu tragen. Sie haften als Gesamtschuldner.
Sowohl der vom Urhebergesetz gewährte Bildnisschutz als auch die Bestimmungen über den Datenschutz verbriefen der betroffenen Person höchstpersönlich zustehende Rechte.
Nach Art 82 DSGVO iVm § 29 Abs 1 DSG besteht keine „Bagatellgrenze“ oder Erheblichkeitsschwelle; auch für niederschwelligere, aus der Rechtsverletzung resultierende Gefühlsbeeinträchtigungen wie Ängste, Stress oder Leidenszustände aufgrund einer erfolgten oder auch nur drohenden Bloßstellung, Diskriminierung oder Ähnlichem ist ideeller Ersatz zu leisten.
Die gebotene wechselweise Anrechnung erwirkter Entschädigungen etwa nach § 87 Abs 2 iVm § 78 UrhG oder nach §§ 6ff MedienG sind auf den nach Art 82 Abs 1 DSGVO iVm § 29 DSG ermittelten Ersatzanspruch anzurechnen.
Die Bemessung des Schadens erfolgt somit – für die Datenschutzverletzung innerhalb der von der Unions-Rsp aufgezeigten Grenzen – nach nationalem Recht gemäß § 273 ZPO (hier: Zuspruch von € 3.000,00) für die datenschutzwidrigen Postings des Betroffenen auf Facebook zu erfolgen, der dadurch eine objektivierbare erhebliche schwere Kränkung (auch in Form der derben, herabsetzenden Kommentare) erlitten hat.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Schadenersatz, ideeller
- Tatbeitrag, kaum messbarer
- Bloßstelllung
- Bagatellgrenze, keine
- Bildverarbeitung, unbefugte
- OGH, 26.04.2024, 6 Ob 210/23k, Demo-Shitstorm
- ZIIR 2024, 402
- § 29 Abs 1 DSG
- § 1 Abs 1 DSG
- Kausalität
- Solidarhaftung
- Kränkung, erlittene
- § 1301 ABGB
- Medienrecht
- § 78 Abs 1 UrhG
- Art 82 DSGVO
- Datenschutz
- Shitstorm
- § 87 Abs 2 UrhG
- § 1302 ABGB
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