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Mayr, Alexander

OGH: Ein Wunsch an die Nachkommen

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Nach (nunmehr) gesicherter Rechtsprechung ist auch für unentgeltliche Verträge, daher auch für Schenkungsverträge, die Vertrauenstheorie und nicht die Willenstheorie maßgebend, sodass die Auslegung nach §§ 914 f ABGB zu erfolgen hat.

Bei der Auslegung von rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Parteien ist ausgehend vom Wortlaut die Absicht der Parteien unter Berücksichtigung der redlichen Verkehrsübung sowie des Verhaltens und der Erklärungen der Parteien, gemessen am Empfängerhorizont, heranzuziehen.

  • Mayr, Alexander
  • Wunsch
  • Vertragsauslegung
  • Vermögensnachfolge
  • ZFS 2024, 62
  • § 915 ABGB
  • OGH, 21.11.2023, 2 Ob 193/23f
  • Stiftungen
  • § 914 ABGB
  • Privatstiftung
  • PSG
  • Schenkungsvertrag

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