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OGH: Erbunwürdigkeit wegen gerichtlich strafbarer Handlungen im Familienkreis

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JEVBand 18
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
4097 Wörter, Seiten 172-178

10,00 €

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Auch im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 ist bei Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen den Erblasser die Privilegierung des § 166 StGB zu beachten.

Im Fall der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen die Verlassenschaft ist § 539 ABGB zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen dahin teleologisch zu reduzieren, dass Erbunwürdigkeit nur dann eintritt, wenn auch die Tatbegehung zum unmittelbaren Nachteil des Erblassers unter Beachtung des § 166 StGB zu Erbunwürdigkeit führen würde.

  • Kepplinger, Jakob
  • Strafrechtskonnexe Erbunwürdigkeit
  • Straftaten gegen eine Verlassenschaft
  • Begehung im Familienkreis
  • Angehörigenprivileg
  • OGH, 20.02.2024, 2 Ob 200/23k, ECLI:AT:OGH0002:2024:0020OB00200.23K.0220.000
  • OLG Wien, 29.06.2023, GZ 12 R 17/23t-52
  • JEV 2024, 172
  • § 539 ABGB
  • § 540 ABGB
  • § 166 StGB
  • § 541 ABGB

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