


OGH: Erbunwürdigkeit wegen gerichtlich strafbarer Handlungen im Familienkreis
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JEVBand 18
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 4097 Wörter, Seiten 172-178
10,00 €
inkl MwSt




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Auch im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 ist bei Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen den Erblasser die Privilegierung des § 166 StGB zu beachten.
Im Fall der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen die Verlassenschaft ist § 539 ABGB zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen dahin teleologisch zu reduzieren, dass Erbunwürdigkeit nur dann eintritt, wenn auch die Tatbegehung zum unmittelbaren Nachteil des Erblassers unter Beachtung des § 166 StGB zu Erbunwürdigkeit führen würde.
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- Kepplinger, Jakob
-
- Strafrechtskonnexe Erbunwürdigkeit
- Straftaten gegen eine Verlassenschaft
- Begehung im Familienkreis
- Angehörigenprivileg
- OGH, 20.02.2024, 2 Ob 200/23k, ECLI:AT:OGH0002:2024:0020OB00200.23K.0220.000
- OLG Wien, 29.06.2023, GZ 12 R 17/23t-52
- JEV 2024, 172
- § 539 ABGB
- § 540 ABGB
- § 166 StGB
- § 541 ABGB
Auch im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 ist bei Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen den Erblasser die Privilegierung des § 166 StGB zu beachten.
Im Fall der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen die Verlassenschaft ist § 539 ABGB zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen dahin teleologisch zu reduzieren, dass Erbunwürdigkeit nur dann eintritt, wenn auch die Tatbegehung zum unmittelbaren Nachteil des Erblassers unter Beachtung des § 166 StGB zu Erbunwürdigkeit führen würde.
- Kepplinger, Jakob
- Strafrechtskonnexe Erbunwürdigkeit
- Straftaten gegen eine Verlassenschaft
- Begehung im Familienkreis
- Angehörigenprivileg
- OGH, 20.02.2024, 2 Ob 200/23k, ECLI:AT:OGH0002:2024:0020OB00200.23K.0220.000
- OLG Wien, 29.06.2023, GZ 12 R 17/23t-52
- JEV 2024, 172
- § 539 ABGB
- § 540 ABGB
- § 166 StGB
- § 541 ABGB