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De Monte, Janine

OGH: Intransparente Datenabrechnung nach Session bei Mobiltelefonvertrag

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Das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG setzt die Verwendung von Begriffen voraus, deren Bedeutung dem typischen Verbraucher geläufig ist oder von ihm zumindest festgestellt werden kann.

Formelle Textverständlichkeit reicht nicht aus. Inhalt und Tragweite von vorgefassten Vertragsklauseln müssen für den Verbraucher „durchschaubar“ sein.

Die Klausel in einem Mobilfunkvertrag, wonach der Datentransfer in Blöcken je „Session“ abgerechnet wird, ist intransparent.

Redaktionelle Leitsätze

  • De Monte, Janine
  • Session
  • AGB
  • § 864a ABGB
  • OGH, 16.02.2022, 7 Ob 202/21p, minibob
  • Entgeltberechnung
  • ZIIR 2022, 467
  • Intransparenz
  • Blockrounding
  • Medienrecht
  • Mobilfunktarif
  • § 6 Abs 3 KSchG

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