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OGH: Kein Ersatz des (reinen)Vermögensschadens bei mangelhaftem Verhütungsprodukt

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JMGBand 8
Inhalt:
Patientenrechte und Patientensicherheit
Umfang:
1675 Wörter, Seiten 29-31

20,00 €

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Die Geburt eines gesunden, wenn auch unerwünschten Kindes mit allen damit gewöhnlich verbundenen Belastungen stellt keinen ersatzfähigen Schaden im Rechtssinn dar.

In das Haftungsregime des PHG sind nur absolut geschützte Rechtsgüter einbezogen, soweit sie durch das fehlerhafte Produkt beschädigt wurden. Ein Aufwand, der nur als mittelbare Folge des an einem anderen Rechtsgut entstandenen Schadens getätigt werden muss, ist nicht ersatzfähig, dies betrifft etwa eine künftige Unterhaltsmehrbelastung oder zukünftige schicksalhafte Entwicklungen im Leben des gesund geborenen Kindes.

  • Hauser, Werner
  • Medizinprodukt
  • Leben
  • OGH, 25.05.2022, 8 Ob 69/21m
  • JMG 2023, 29
  • Produkthaftung
  • Vermögensschaden
  • Einkommensnachteile
  • schicksalhafte Lebensentwicklungen
  • § 1 Abs 1 PHG
  • Unterhaltsmehrbelastung
  • Verhütungsmittel

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