


OGH: Keine Kostentragung bei „Schockrechnung“ eines Access-Providers
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2589 Wörter, Seiten 453-457
20,00 €
inkl MwSt




-
Der Haftungsausschluss nach § 13 ECG betrifft lediglich Schäden Dritter durch übermittelte rechtswidrige Informationen nicht hingegen die vertraglichen Ansprüche des Access-Providers gegenüber seinen Kunden, die Opfer eines Telefon-Hackings geworden sind.
Im Rahmen seiner Schutz- und Sorgfaltspflichten hat der Betreiber von Kommunikationsdiensten – bei sonstigem Entfall seiner Entgeltansprüche – Maßnahmen zur Abwehr von Hackerangriffen ergreifen, die ihm leicht möglich sind.
Einem Telekom-Diensteanbieter ist es sowohl personell als auch technisch leicht möglich und zumutbar ein automatisches Gebührenmonitoring sowie eine entsprechende Warnung der Kunden zu installieren. Dadurch werden seine Schutz- und Sorgfaltspflichten nicht überspannt.
Die nebenvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten eines Access-Providers umfassen das Ergreifen von leicht möglichen Maßnahmen zur Abwehr von Hackerangriffen. Daher sind jene Leistungen, die unter Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten entstanden sind bzw die bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht angefallen wären, nicht zu vergüten.
Redaktionelle Leitsätze
-
- Thiele, Clemens
-
- § 1295 ABGB
- § 13 ECG
- ZIIR 2016, 453
- § 78 TKG
- Schockrechnung
- IP-Telefonie
- OGH, 15.06.2016, 4 Ob 30/16i, Schockrechnung
- Verstoß gegen vertragliche Schutz und Sorgfaltspflichten
- § 3 Z 3 TKG
- Medienrecht
- § 1299 ABGB
- Warnpflicht des Access Providers
- Gebührenmonitoring
- Hackerzugriff auf Telefonanlage
Der Haftungsausschluss nach § 13 ECG betrifft lediglich Schäden Dritter durch übermittelte rechtswidrige Informationen nicht hingegen die vertraglichen Ansprüche des Access-Providers gegenüber seinen Kunden, die Opfer eines Telefon-Hackings geworden sind.
Im Rahmen seiner Schutz- und Sorgfaltspflichten hat der Betreiber von Kommunikationsdiensten – bei sonstigem Entfall seiner Entgeltansprüche – Maßnahmen zur Abwehr von Hackerangriffen ergreifen, die ihm leicht möglich sind.
Einem Telekom-Diensteanbieter ist es sowohl personell als auch technisch leicht möglich und zumutbar ein automatisches Gebührenmonitoring sowie eine entsprechende Warnung der Kunden zu installieren. Dadurch werden seine Schutz- und Sorgfaltspflichten nicht überspannt.
Die nebenvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten eines Access-Providers umfassen das Ergreifen von leicht möglichen Maßnahmen zur Abwehr von Hackerangriffen. Daher sind jene Leistungen, die unter Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten entstanden sind bzw die bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht angefallen wären, nicht zu vergüten.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- § 1295 ABGB
- § 13 ECG
- ZIIR 2016, 453
- § 78 TKG
- Schockrechnung
- IP-Telefonie
- OGH, 15.06.2016, 4 Ob 30/16i, Schockrechnung
- Verstoß gegen vertragliche Schutz und Sorgfaltspflichten
- § 3 Z 3 TKG
- Medienrecht
- § 1299 ABGB
- Warnpflicht des Access Providers
- Gebührenmonitoring
- Hackerzugriff auf Telefonanlage