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OGH: Kreditschädigender Vorwurf der Sportmanipulation

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 9
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1519 Wörter, Seiten 357-359

20,00 €

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Der Vorwurf ein führender Sportfunktionär (hier: Präsidentin des Pferdesportverbandes) manipulierte einen Bewerb (hier: Dressurreiten), stellt eine Tatsachenmitteilung dar, der die Bedeutung einer Täuschungshandlung bzw unredlichen Vorteilsverschaffung zukommt.

Für eine Gefährdung iSd § 1330 Abs 2 ABGB reicht die Eignung des inkriminierten Verhaltens zur Beeinträchtigung des Kredits des anderen.

Werturteile sind bloß dann vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn sie auf ein im Kern wahres Tatsachensubstrat zurückgeführt werden können. Ein Werturteil ist somit nur dann zulässig, wenn es auf einer ausreichenden faktischen Grundlage beruht.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Vermutung
  • „Reitsportmanipulation“
  • Kreditschädigung
  • § 16 ABGB
  • OGH, 12.05.2021, 6 Ob 79/21t, Reitsportmanipulation
  • § 1330 ABGB
  • Tatsachenbehauptung
  • Art 10 EMRK
  • ZIIR 2021, 357
  • Ehrenbeleidigung
  • Werturteil, keines
  • Verdächtigung
  • Art 8 EMRK
  • Aktivlegitimation
  • Vereinswebsite
  • Medienrecht
  • Person, Gerücht
  • Sportfunktionär, Vorwurf
  • Persönlichkeitsschutz

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