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OGH: Parodie/Meinungsäußerungsfreiheit vs Persönlichkeitsrecht

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 13
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
3083 Wörter, Seiten 231-235

20,00 €

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Die Meinungs- und Äußerungsfreiheit des Parodisten kann im Einzelfall unter Umständen höher bewertet werden als die Interessen des in seinen Persönlichkeitsrechten Beeinträchtigten; immer allerdings vorausgesetzt, dass im Einzelfall eine antithematische Behandlung vorliegt und als solche auch vom Publikum verstanden wird.

Eine Parodie/Satire setzt voraus, dass der Leser, Hörer oder Betrachter auch erkennt, dass die Parodie gerade nicht vom Urheber des parodierten Werks stammt, sondern der Meinungs- und Äußerungsfreiheit des Parodisten entspringt.

Wenn hingegen der Anschein erweckt wird, dass die Parodie vom Urheber des parodierten Werks stammt, liegt eine Täuschung des Publikums vor, die eine unzulässige Namensanmassung nicht zu rechtfertigen vermag.

Redaktionelle Leitsätze

  • § 43 ABGB
  • Parodie, Satire
  • Meinungs- und Äußerungsfreiheit
  • OGH, 21.01.2025, 4 Ob 192/24z, Wirtshausbriefe II
  • ZIIR 2025, 231
  • § 16 ABGB
  • § 1330 ABGB
  • Persönlichkeitsrecht
  • Namensrecht
  • Medienrecht

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