OGH: Partei- und Prozessfähigkeit von Betriebsratsfonds
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JMGBand 9
- Inhalt:
- Public Health Law
- Umfang:
- 5526 Wörter, Seiten 380-388
20,00 €
inkl MwSt
-
Weder § 41 Abs 6 Tir KAG noch darauf bezugnehmende Betriebsvereinbarungen bieten eine ausreichende Rechtsgrundlage zur „ex lege“ Entstehung eines Betriebsratsfonds.
Ein partei- und prozessfähiger Betriebsratsfonds entsteht „ex lege“ durch die Einhebung einer Betriebsratsumlage sowie durch zweckgewidmete Vermögensüberlassungen an den Betriebsrat iSd § 73 Abs 1 ArbVG.
Datenschutz schränkt das in § 89 ArbVG normierte Einsichtsrecht des Betriebsrates in für ihn relevante Unterlagen nicht ein.
-
- Kiesl, Matthias
-
- zweckgewidmetes Vermögen
- Sozialanteil
- § 73 Abs 1 ArbVG
- § 95 Abs 1 ArbVG
- § 97 Abs 1 Z 5 ArbVG
- OGH, 28.06.2023, 9 ObA 51/22y
- JMG 2024, 380
- Prozessfähigkeit
- Betriebsvereinbarung
- Einsichtsrecht
- § 41 Abs 6 Tir KAG
- Betriebsratsfonds
- § 1 DSG
- § 89 ArbVG
- ex lege
- § 74 Abs 1 ArbVG
- Datenschutz
- Parteifähigkeit
- Rechnungslegung
Weder § 41 Abs 6 Tir KAG noch darauf bezugnehmende Betriebsvereinbarungen bieten eine ausreichende Rechtsgrundlage zur „ex lege“ Entstehung eines Betriebsratsfonds.
Ein partei- und prozessfähiger Betriebsratsfonds entsteht „ex lege“ durch die Einhebung einer Betriebsratsumlage sowie durch zweckgewidmete Vermögensüberlassungen an den Betriebsrat iSd § 73 Abs 1 ArbVG.
Datenschutz schränkt das in § 89 ArbVG normierte Einsichtsrecht des Betriebsrates in für ihn relevante Unterlagen nicht ein.
- Kiesl, Matthias
- zweckgewidmetes Vermögen
- Sozialanteil
- § 73 Abs 1 ArbVG
- § 95 Abs 1 ArbVG
- § 97 Abs 1 Z 5 ArbVG
- OGH, 28.06.2023, 9 ObA 51/22y
- JMG 2024, 380
- Prozessfähigkeit
- Betriebsvereinbarung
- Einsichtsrecht
- § 41 Abs 6 Tir KAG
- Betriebsratsfonds
- § 1 DSG
- § 89 ArbVG
- ex lege
- § 74 Abs 1 ArbVG
- Datenschutz
- Parteifähigkeit
- Rechnungslegung