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Bouzek, Marlene

OGH: Prüfung der internationalen Zuständigkeit im Verlassenschaftsverfahren sowie die Parteistellung des potentiellen Erben

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Die Parteistellung wird im österreichischen Verlassenschaftsverfahren grundsätzlich mit Abgabe einer Erbantrittserklärung begründet. Eine solche ist nicht erforderlich, wenn ua ein potentieller Erbe sein aktives Interesse am Erbantritt bekundet hat und die Abgabe einer Erbantrittserklärung aus nicht in seiner Sphäre liegenden Gründen unterblieben ist, weil hierzu aus seiner Sicht beispielsweise keine Veranlassung besteht.

  • Bouzek, Marlene
  • potentielle Erben
  • Gleichklang lex fori und anwendbares Erbstatut
  • Art 5 EuErbVO
  • Art 6 EuErbVO
  • § 181a AußStrG
  • OGH, 25.10.2023, 2 Ob 201/23g, ECLI:AT:OGH0002:2023:0020OB00201.23G.1025.000
  • LG Eisenstadt, 19.07.2023, GZ 13 R 134/23p-36
  • JEV 2024, 189
  • Zuständigkeit
  • Verlassenschaftsverfahren
  • Parteistellung
  • Art 21 EuErbVO
  • Art 4 EuErbVO

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