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OGH: Recht auf kostenlose Erstkopie der Krankengeschichte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JMGBand 10
Inhalt:
Patientenrechte und Patientensicherheit
Umfang:
5420 Wörter, Seiten 16-23

20,00 €

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Bereits 2020 hat der OGH entschieden, dass das Auskunftsrecht nach Art 15 DSGVO auch „Krankengeschichten“ erfasst. Daher muss Patienten – auf deren erstmaligen Antrag – grundsätzlich eine kostenlose Kopie zur Verfügung gestellt werden.

Bis zu der gegenständlichen Entscheidung war allerdings unklar, ob die Beschränkung dieses Rechts durch § 17a Abs 2 lit g des Wiener Krankenanstaltengesetzes – welcher statuiert, dass auch die Erstkopie nur gegen Kostenersatz hergestellt wird – unionsrechtlich zulässig ist. Diese Frage hat der OGH in der nun vorliegenden Entscheidung geklärt und ausgesprochen, dass diese Beschränkung unzulässig ist und daher unangewendet zu bleiben hat.

Patienten haben daher das Recht auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Krankengeschichte, selbst wenn gesetzlich ein Kostenersatz angeordnet ist.

  • Hecht, Moritz
  • Erstkopie
  • Rechte der betroffenen Person
  • § 17 WrKAG
  • OGH, 27.08.2024, 6 Ob 233/23t
  • JMG 2025, 16
  • Auskunftsrecht
  • Art 12 DSGVO
  • Art 52 GRC
  • Art 15 DSGVO
  • Krankengeschichte

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