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Zeitschrift für Stiftungswesen
OGH: Regressansprüche innerhalb des Stiftungsvorstandes
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 18
- Judikatur, 854 Wörter
- Seiten 46-47
- https://doi.org/10.33196/zfs202202004601
30,00 €
inkl MwStOb und in welchem Umfang ein Rückgriffsrecht entsteht, richtet sich primär nach dem besonderen Verhältnis unter den Solidarschuldnern.
Das besondere Verhältnis kann auf rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen den Mitschuldnern beruhen, aber auch auf schadenersatzrechtlichen Verflechtungen und sonstigen Umständen, die im konkreten Fall ein Abweichen vom Rückgriff nach Kopfteilen rechtfertigen. Auch die Schwere des Verschuldens kommt als „besonderes Verhältnis“ nach § 896 ABGB in Betracht.
Die Gewichtung der Zurechnungsgründe bei Festsetzung der Regressquoten hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Die Zurechnungsgründe können dabei bei einem Gesamtschuldner so gering ausgeprägt sein, dass er im Innenverhältnis nicht zum Ausgleich heranzuziehen ist.
- § 7 Abs 2 PSG
- § 896 ABGB
- Stiftungen
- Rückgriffsrecht
- Solidarschuldner
- Regressanspruch
- besonderes Verhältnis
- Stiftungsvorstand
- ZFS 2022, 46
- OGH, 25.11.2021, 9 Ob 8/21y
- § 15 PSG
- Zurechnungsgründe
- Einzelfall
- Schwere des Verschuldens