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Zeitschrift für Informationsrecht
OGH: Rufschädigung auf Facebook durch Gemeinderatsmitglied
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 6
- Judikatur, 3288 Wörter
- Seiten 206-211
- https://doi.org/10.33196/ziir201802020601
20,00 €
inkl MwStEinem Gemeinderatsmitglied steht der Rechtfertigungsgrund wegen einer nicht öffentlich vorgebrachten Mitteilung, deren Unrichtigkeit der Mitteilende nicht kennt nach § 1330 Abs 2 ABGB, dann nicht mehr zu, wenn es seine Äußerungen außerhalb der Gemeinderatssitzung tätigt.
Presseberichte über seine Äußerungen in der Gemeinderatssitzung können einem Gemeinderatsmitglied nicht zur Last gelegt werden; wohl aber seine Mitwirkung an der Presseveröffentlichung. Dies muss auch dann gelten, wenn das Gemeinderatsmitglied seine in der Gemeinderatssitzung gehaltene Rede mit den inkriminierten Äußerungen auf Facebook postet, erreicht er dadurch doch eine erhebliche Öffentlichkeit.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Öffentlichkeit
- Vergabemodell
- § 6 Abs 2 Z 2 MedienG
- Gemeinderatssitzung
- OGH, 28.02.2018, 6 Ob 25/18x, Umstrittene Prestigeprojekte
- guter Glaube
- Rufschädigung
- präsentiertes
- § 111 Abs 3 StGB
- Medienrecht
- ZIIR 2018, 206
- Gemeinderat
- § 1330 Abs 2 ABGB
- Posting
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