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Zeitschrift für Informationsrecht
OGH: Schadenersatz wegen schlechter Mobilnetzqualität
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 6
- Judikatur, 3665 Wörter
- Seiten 187-192
- https://doi.org/10.33196/ziir201802018701
20,00 €
inkl MwStDie Pflichten eines Mobilfunknetzbetreibers aus dem Mobilfunkvertrag richten sich grundsätzlich nach dem Vertrag, wobei dem Vertragszweck und dem Parteiwillen besondere Bedeutung zukommt. Mobiltelefonverträge sind Mischverträge sui generis mit dienst- und mietvertraglichen Elementen.
Ein wesentlicher Leistungsinhalt eines Mobilfunkvertrags besteht darin, dass der Netzbetreiber dem Kunden das gesamte Funknetz samt technischen Einrichtungen (eine unverbrauchbare Gesamtsache im Sinne des § 1090 ABGB) zum Gebrauch zur Verfügung zu stellen hat. Für die Netzverfügbarkeit trifft den Betreiber keine Erfolgs-, sondern eine Sorgfaltsverbindlichkeit.
Das Freischalten der Rufnummer, der Mailbox oder in Datenbanken der Telekommunikationsnetze sind als notwendige Nebenpflichten des Netzbetreibers zu qualifizieren. Den Mobilfunkbetreiber trifft in der Regel die Pflicht, das Netz entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik anzubieten.
Beim Stand der Technik ist davon auszugehen, dass nicht eine 100%ige Verfügbarkeit der Leistung geschuldet ist. Die vertraglich zugesicherte Dienstqualität ist aber unterschritten, wenn über mehrere Monate massive Störungen auftreten, die bei einem Drittel bis 90 % aller Telefonate zum Gesprächsabbruch führen.
Bei unternehmerisch tätigen Kunden können auch allgemeine, durch die schlechte telefonische Erreichbarkeit verursachte Gewinneinbußen im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit der geschuldeten Netzverfügbarkeit stehen und daher ersatzpflichtig sein. Lediglich ein entgangener Gewinn aufgrund der unvorhersehbaren Reaktionen einzelner Vertragspartner des unternehmerischen Kunden auf dessen schlechte telefonische Erreichbarkeit fallen keinesfalls in den Schutzzweck des Mobilfunkvertrags.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- § 1311 ABGB
- § 1295 Abs 1 ABGB
- § 1153 ABGB
- § 1096 ABGB
- Schadenersatzanspruch
- Anscheinsbeweis
- Mobilfunknetz
- OGH, 21.12.2017, 6 Ob 90/17d, Haftung für Mobilnetzqualität
- Businessvertrag
- Mobilfunkbetreiber
- § 1298 ABGB
- Netzverfügbarkeit, eingeschränkte
- ZIIR 2018, 187
- Beweislastumkehr
- Medienrecht
- Gesprächsabbruch
- § 25 Abs 4 TKG
- schlechte Qualität
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