OGH: Servicegebühr für Vermittlung von Veranstaltungstickets
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 12
- Judikatur, 4242 Wörter
- Seiten 324 -330
- https://doi.org/10.33196/ziir202403032401
20,00 €
inkl MwSt
Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Online-Ticketvermittlern sind auch gegenüber Verbrauchern gesetzlich zulässig:
„Bei der Internet-Bestellung werden Servicekosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Die Servicegebühr von max. € 2,00 ist im ersichtlichen Gesamtkaufpreis, der im Warenkorb 1 angezeigt wird, bereits enthalten (IV. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten, Unterpunkt 2.) und
Angezeigte Preise inkl. Servicegebühr von max. € 2,00.“
Diese Klauseln halten auch der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB stand. Bei der Servicegebühr, die im Gesamtpreis vereinbart und vor der Bestellung konkret ausgewiesen wird, handelt es sich um kein das Leistungsversprechen einschränkendes Zusatzentgelt.
Redaktioneller Leitsatz
- Thiele, Clemens
- Online-Tickets
- § 864a ABGB
- ZIIR 2024, 324
- OGH, 24.04.2024, 9 Ob 34/24a, Servicegebühr von Ticketvermittlern
- Gesamtpreis, transparenter
- Ticketingunternehmen
- Veranstaltungsvermittler
- Servicekosten
- Medienrecht
- § 6 Abs 3 KSchG
- Internet-Bestellung
- § 879 Abs 3 ABGB
Weitere Artikel aus diesem Heft