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Thiele, Clemens

OGH: Servicegebühr für Vermittlung von Veranstaltungstickets

eJournal-Artikel

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Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Online-Ticketvermittlern sind auch gegenüber Verbrauchern gesetzlich zulässig:

„Bei der Internet-Bestellung werden Servicekosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Die Servicegebühr von max. € 2,00 ist im ersichtlichen Gesamtkaufpreis, der im Warenkorb 1 angezeigt wird, bereits enthalten (IV. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten, Unterpunkt 2.) und

Angezeigte Preise inkl. Servicegebühr von max. € 2,00.“

Diese Klauseln halten auch der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB stand. Bei der Servicegebühr, die im Gesamtpreis vereinbart und vor der Bestellung konkret ausgewiesen wird, handelt es sich um kein das Leistungsversprechen einschränkendes Zusatzentgelt.

Redaktioneller Leitsatz

  • Thiele, Clemens
  • Online-Tickets
  • § 864a ABGB
  • ZIIR 2024, 324
  • OGH, 24.04.2024, 9 Ob 34/24a, Servicegebühr von Ticketvermittlern
  • Gesamtpreis, transparenter
  • Ticketingunternehmen
  • Veranstaltungsvermittler
  • Servicekosten
  • Medienrecht
  • § 6 Abs 3 KSchG
  • Internet-Bestellung
  • § 879 Abs 3 ABGB

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