


OGH: Teil- oder Gesamtnichtigkeit von Änderungen der Stiftungsurkunde
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JEVBand 18
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2211 Wörter, Seiten 179-182
10,00 €
inkl MwSt




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Im Zusammenhang mit Teil- oder Totalnichtigkeit von Änderungen der Stiftungsurkunde ist bei objektiver Betrachtung darauf abzustellen, ob der Änderungsbeschluss auch ohne den nichtigen Teil gefasst worden wäre. Die Auslegung, wonach jegliche Neufassung einer Stiftungsurkunde schon bei jedem geringsten Beschlussmangel in Bezug auf einzelne abgegrenzte Punkte zum Fehlen einer Stiftungsurkunde überhaupt führen würde, ist unrichtig.
Dass mehrere Mitstifter grundsätzlich eine wechselseitige Treuepflicht trifft, aus der sich im Einzelfall – sofern sich die Mitstifter dieses Recht vorbehalten haben – auch eine Pflicht zur Änderung der Stiftungserklärung ergeben kann, ist bereits in der Rechtsprechung des Höchstgerichts anerkannt, ebenso dass sich Inhalt und Grenzen dieser Treuepflicht nach dem Stiftungszweck und den den Mitstiftern zustehenden Einwirkungsmöglichkeiten ergeben.
-
- Šalo, Edin
-
- Neufassung der Stiftungsurkunde
- Teil- oder Totalnichtigkeit
- § 500a ZPO
- OGH, 25.09.2023, 6 Ob 67/23f, ECLI:AT:OGH0002:2023:0060OB00067.23F.0925.000
- OLG Linz, 30.01.2023, GZ 4 R 165/22w-124
- JEV 2024, 179
- § 879 ABGB
- Stiftungszusatzurkunde
- Mitstifter
- § 51 GmbHG
- § 33 PSG
- Privatstiftung
- Gleichbehandlungsgebot
- § 148 AktG
- Treuepflicht
- § 39 PSG
- Widerrufsrecht
- § 47a AktG
- Änderungsrecht
Im Zusammenhang mit Teil- oder Totalnichtigkeit von Änderungen der Stiftungsurkunde ist bei objektiver Betrachtung darauf abzustellen, ob der Änderungsbeschluss auch ohne den nichtigen Teil gefasst worden wäre. Die Auslegung, wonach jegliche Neufassung einer Stiftungsurkunde schon bei jedem geringsten Beschlussmangel in Bezug auf einzelne abgegrenzte Punkte zum Fehlen einer Stiftungsurkunde überhaupt führen würde, ist unrichtig.
Dass mehrere Mitstifter grundsätzlich eine wechselseitige Treuepflicht trifft, aus der sich im Einzelfall – sofern sich die Mitstifter dieses Recht vorbehalten haben – auch eine Pflicht zur Änderung der Stiftungserklärung ergeben kann, ist bereits in der Rechtsprechung des Höchstgerichts anerkannt, ebenso dass sich Inhalt und Grenzen dieser Treuepflicht nach dem Stiftungszweck und den den Mitstiftern zustehenden Einwirkungsmöglichkeiten ergeben.
- Šalo, Edin
- Neufassung der Stiftungsurkunde
- Teil- oder Totalnichtigkeit
- § 500a ZPO
- OGH, 25.09.2023, 6 Ob 67/23f, ECLI:AT:OGH0002:2023:0060OB00067.23F.0925.000
- OLG Linz, 30.01.2023, GZ 4 R 165/22w-124
- JEV 2024, 179
- § 879 ABGB
- Stiftungszusatzurkunde
- Mitstifter
- § 51 GmbHG
- § 33 PSG
- Privatstiftung
- Gleichbehandlungsgebot
- § 148 AktG
- Treuepflicht
- § 39 PSG
- Widerrufsrecht
- § 47a AktG
- Änderungsrecht