OGH: Umtauschrecht auch für online gekaufte Gutscheine
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 2016
- Judikatur, 2064 Wörter
- Seiten 209 -212
- https://doi.org/10.33196/ziir201602020901
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Verfallsklauseln sind nur dann sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren. Besteht daher keine Möglichkeit zum Umtausch bestimmter abgelaufener Gutscheine, können selbst im Fernabsatz erworbene Gutscheine für Freizeit-Dienstleistungen oder Hauslieferungen, bei denen § 5c Abs 4 Z 1 und 2 KSchG bzw § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht zulassen, noch zurückgegeben werden.
Dass der Unternehmer die einer Inhaltskontrolle unterzogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen lediglich im Online-Bereich eingesetzt hat, schließt eine Urteilsveröffentlichung in der Printausgabe einer Tageszeitung im Verbandsprozess nicht von vornherein aus, da insoweit ein weitreichendes Bedürfnis nach einer allgemeinen Aufklärung des Publikums besteht.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- § 25 Abs 5 UWG
- § 30 KSchG
- § 25 Abs 7 UWG
- § 28 Abs 1 KSchG
- Umtauschrecht
- § 25 Abs 4 UWG
- Freizeitdienstleistungen
- OGH, 21.12.2015, 6 Ob 169/15v, Rabattgutscheine
- § 25 Abs 3 UWG
- Fernabsatz
- Online-Gutscheine
- § 5c Abs 4 Z 1 KSchG
- § 11 FAGG
- Urteilsveröffentlichung im Verbandsprozess
- Medienrecht
- ZIIR 2016, 209
- § 18 Abs 1 Z 10 FAGG
- Aufklärungswirkung
- Rücktrittrechtm, kein
- E-Commerce
- § 25 Abs 6 UWG
- § 5c Abs 4 Z 2 KSchG
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