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OGH Urteil 29.1.2019, 4 Ob 239/18b – Zuständigkeit für UWG-Streitigkeiten

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Die ausschließliche Zuständigkeit des HG Wein nach § 53 JN (Streitigkeiten über die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten; dies gilt auch für einstweilige Verfügungen) ist für Kennzeichenmissbrauchs nach § 9 UWG, insb für Firmennamen, nicht einschlägig.

  • Medienrecht
  • OGH, 29.01.2019, 4 Ob 239/18b, Zuständigkeit für UWG-Streitigkeiten
  • ZIIR-Slg 2020/2

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