


OGH Urteil 29.1.2019, 4 Ob 239/18b – Zuständigkeit für UWG-Streitigkeiten
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 8
- Inhalt:
- Judikaturspiegel
- Umfang:
- 45 Wörter, Seiten 42-42
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Die ausschließliche Zuständigkeit des HG Wein nach § 53 JN (Streitigkeiten über die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten; dies gilt auch für einstweilige Verfügungen) ist für Kennzeichenmissbrauchs nach § 9 UWG, insb für Firmennamen, nicht einschlägig.
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- Medienrecht
- OGH, 29.01.2019, 4 Ob 239/18b, Zuständigkeit für UWG-Streitigkeiten
- ZIIR-Slg 2020/2
Die ausschließliche Zuständigkeit des HG Wein nach § 53 JN (Streitigkeiten über die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten; dies gilt auch für einstweilige Verfügungen) ist für Kennzeichenmissbrauchs nach § 9 UWG, insb für Firmennamen, nicht einschlägig.
- Medienrecht
- OGH, 29.01.2019, 4 Ob 239/18b, Zuständigkeit für UWG-Streitigkeiten
- ZIIR-Slg 2020/2