


OGH: UWG-Rechtsbruch und Vertretbarkeit der Rechtsansicht
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JMGBand 10
- Inhalt:
- Public Health Law
- Umfang:
- 2424 Wörter, Seiten 168-172
20,00 €
inkl MwSt




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Der Oberste Gerichtshof hat bei der Auslegung von Rechtsmaterien, die nicht in die Kompetenz der ordentlichen Gerichte fallen, keine Leitfunktion. Dass Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Bestimmungen des Verwaltungsrechts fehlt, deren Verletzung einem Mitbewerber vorgeworfen wird, begründet für sich allein noch keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO; ebensowenig die Tatsache, dass die zu lösenden Fragen in einer Vielzahl von Fällen auftreten.
Der Vertretbarkeitsstandard gilt auch bei einem Verstoß gegen Normen des sekundären Unionsrechts, es sei denn, die übertretene Norm dient ähnlichen Zielen wie das Lauterkeitsrecht.
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- Hebenstreit, Sonja
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- Vertretbare Rechtsansicht im Arzneimittelrecht
- Vermarktungsschutz
- Generikum
- VO (EG) 2004/726 Art 14 Abs 11
- OGH, 17.12.2024, 4 Ob 169/24t
- JMG 2025, 168
- Arzneimittel
- § 1 UWG
Der Oberste Gerichtshof hat bei der Auslegung von Rechtsmaterien, die nicht in die Kompetenz der ordentlichen Gerichte fallen, keine Leitfunktion. Dass Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Bestimmungen des Verwaltungsrechts fehlt, deren Verletzung einem Mitbewerber vorgeworfen wird, begründet für sich allein noch keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO; ebensowenig die Tatsache, dass die zu lösenden Fragen in einer Vielzahl von Fällen auftreten.
Der Vertretbarkeitsstandard gilt auch bei einem Verstoß gegen Normen des sekundären Unionsrechts, es sei denn, die übertretene Norm dient ähnlichen Zielen wie das Lauterkeitsrecht.
- Hebenstreit, Sonja
- Vertretbare Rechtsansicht im Arzneimittelrecht
- Vermarktungsschutz
- Generikum
- VO (EG) 2004/726 Art 14 Abs 11
- OGH, 17.12.2024, 4 Ob 169/24t
- JMG 2025, 168
- Arzneimittel
- § 1 UWG