OGH: Verfahrensrechtlicher Geheimnisschutz
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 12
- Judikatur, 2056 Wörter
- Seiten 463 -466
- https://doi.org/10.33196/ziir202404046301
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Der verfahrensrechtliche Geheimnisschutz nach § 26h UWG ist auf Verfahren beschränkt, die den rechtswidrigen Erwerb, die rechtswidrige Nutzung oder Offenlegung eines Geheimnisses gemäß §§ 26c ff UWG zum Gegenstand haben.
Das Gericht darf die Parteien in seiner Entscheidung nicht mit einer Rechtsauffassung überraschen, die sie nicht beachtet haben und auf die sie das Gericht nicht aufmerksam gemacht hat.
Die Gerichte haben sich bei der Auslegung der nationalen Vorschrift so weit wie möglich an Wortlaut und Zweck der Richtlinie zu orientieren und Rechtsbegriffe, die in der Richtlinie und im innerstaatlichen Recht übereinstimmen, entsprechend den unionsrechtlichen Begriffen auszulegen.
Nur dann, wenn eine Frage der Auslegung des EGV (hier – Frage nach der Reichweite des Art 177 EWGV) bereits Gegenstand einer Vorabentscheidung des EuGH war oder die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass die Beantwortung der Frage gar nicht zweifelhaft sein kann, ist das nationale Gericht seiner Vorlagepflicht enthoben.
Amtliche Leitsätze
- Bruckmüller, Georg
- Geschäftsgeheimnisschutz
- Art 9 der Richtlinie (EU) 2016/943
- OGH, 16.05.2024, 9 ObA 25/24b, Geheimnisschutz
- ZIIR 2024, 463
- § 26h UWG
- § 26c UWG
- Medienrecht
- Geheimnis
- Know-how
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