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OGH: Vertretungsbefugnis eines bloßen Kurators

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZFSBand 17
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
654 Wörter, Seiten 52-53

30,00 €

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Fragen der Auslegung einer Stiftungsurkunde im Einzelfall kommt keine erhebliche Bedeutung zu, sofern dem Berufungsgericht keine auffallende Fehlbeurteilung unterlaufen ist.

Das Burgenländische Stiftungs- und Fondsgesetz schreibt nicht vor, welche konkreten Stiftungsorgane in der Satzung einer Stiftung vorgesehen werden müssen. Vielmehr gewährt das Gesetz in diesem Bereich einen weiten Ermessensspielraum.

  • OGH, 18.02.2021, 6 Ob 21/21p
  • ZFS 2021, 52
  • Stiftungen
  • Kurator
  • Auslegung von Stiftungsurkunden
  • § 1494 ABGB
  • Stiftungskurator
  • § 22 Burgenländisches Stiftungs- und Fondsgesetz
  • § 12 Burgenländisches Stiftungs- und Fondsgesetz
  • Vertretungsbefugnis
  • § 13 Burgenländisches Stiftungs- und Fondsgesetz
  • § 9 Burgenländisches Stiftungs- und Fondsgesetz

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