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- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 17
- Judikatur, 726 Wörter
- Seiten 46-47
- https://doi.org/10.33196/zfs202102004601
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Eine Weisung an den Vorstand ist aus stiftungsrechtlichen Gründen unwirksam.
Im Gegensatz zur neuen Rechtslage wurde zu §§ 713 f ABGB aF vertreten, dass ein früheres Kodizill nicht ohne weiteres durch ein späteres Testament aufgehoben werde. Allerdings konnte sich bereits damals aus den Umständen der Testamentserrichtung eine gegenteilige Auslegung ergeben.
- Stiftungszusatzurkunde
- Stiftungen
- Vorstandsweisung
- Begünstigtenstellung
- § 579 ABGB aF
- Vermächtnis
- ZFS 2021, 46
- § 5 PSG
- OGH, 25.02.2021, 2 Ob 190/20k
- § 714 ABGB aF
- Auslegung
- § 3 PSG
- § 1 PSG
- § 713 ABGB aF