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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

OGH zu geschlossene Fonds: keine Aufklärung über Rückforderbarkeit von Ausschüttungen geschuldet.

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§§ 1295, 1299 ABGB; § 17 WAG 1996; § 502 ZPO. Da ein Rückforderungsanspruch gegen den Anleger beim geschlossenen Fonds in Form einer deutschen KG voraussetzt, dass eine unzulässige Ausschüttung „aus der Substanz“ erfolgte, ist eine allfällige Rückzahlungsverpflichtung als von der Belehrung über das Totalverlustrisiko bei einer Unternehmensbeteiligung umfasst anzusehen.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2016/2203
  • OGH, 26.11.2015, 6 Ob 193/15y

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