


OGH: Zulässige Ermessensübung des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen im Rahmen der Medizinmarktaufsicht
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JMGBand 10
- Inhalt:
- Public Health Law
- Umfang:
- 1820 Wörter, Seiten 164-167
20,00 €
inkl MwSt




-
Im Amtshaftungsprozess ist nicht zu prüfen, ob die in Betracht kommende Entscheidung oder das zu beurteilende Organverhalten richtig war, sondern ob die Entscheidung oder das Verhalten auf einer bei pflichtgemäßer Überlegung vertretbaren Gesetzesauslegung bzw Rechtsanwendung beruhte.
Ergeben sich Hinweise auf Mängel von Medizinprodukten, die zu einer Gefährdung von Patient*innen führen, ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zur Einleitung aller geeigneter Maßnahmen verpflichtet, um derartige Produkte vom Markt zurückzuziehen oder um Anwender*innen, Patient*innen und Dritte auf Gefahren oder geeignete Vorsichtsmaßnahmen aufmerksam zu machen.
-
- Hauser, Werner
-
- Aufklärungsverpflichtung
- Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen
- geeignete Maßnahmen
- Gefahrenhinweise
- gefährliche Medizinprodukte
- Informationsverpflichtung
- Sicherheitshinweise
- Vermeidung/allgemeine Verunsicherung
- §§ 72 Abs 1Jetzt: § 41 Abs 1 MPG 2021. und 77 Abs 1Jetzt: § 44 Abs 1 MPG 2021. MPG 1996 (außer Kraft)
- OGH, 19.12.2024, 1 Ob 175/24b
- JMG 2025, 164
- § 502 Abs 1 ZPO
- Schutzmaßnahmen
- Ermessen
Im Amtshaftungsprozess ist nicht zu prüfen, ob die in Betracht kommende Entscheidung oder das zu beurteilende Organverhalten richtig war, sondern ob die Entscheidung oder das Verhalten auf einer bei pflichtgemäßer Überlegung vertretbaren Gesetzesauslegung bzw Rechtsanwendung beruhte.
Ergeben sich Hinweise auf Mängel von Medizinprodukten, die zu einer Gefährdung von Patient*innen führen, ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zur Einleitung aller geeigneter Maßnahmen verpflichtet, um derartige Produkte vom Markt zurückzuziehen oder um Anwender*innen, Patient*innen und Dritte auf Gefahren oder geeignete Vorsichtsmaßnahmen aufmerksam zu machen.
- Hauser, Werner
- Aufklärungsverpflichtung
- Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen
- geeignete Maßnahmen
- Gefahrenhinweise
- gefährliche Medizinprodukte
- Informationsverpflichtung
- Sicherheitshinweise
- Vermeidung/allgemeine Verunsicherung
- §§ 72 Abs 1Jetzt: § 41 Abs 1 MPG 2021. und 77 Abs 1Jetzt: § 44 Abs 1 MPG 2021. MPG 1996 (außer Kraft)
- OGH, 19.12.2024, 1 Ob 175/24b
- JMG 2025, 164
- § 502 Abs 1 ZPO
- Schutzmaßnahmen
- Ermessen