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Würflingsdobler, Anton

OGH: Zum Umfang der Streitbereinigung eines Abfindungsvergleich

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Im Zweifel erstreckt sich die Bereinigungswirkung eines Abfindungsvergleichs über Schmerzengeld nur auf zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses bereits bekannte oder doch vorhersehbare Folgen.

Die Vorhersehbarkeit eines Schadens ist danach zu beurteilen, ob der Geschädigte im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt mit dem späteren Schaden rechnen konnte. Dabei kommt es nicht auf die Vorhersehbarkeit für Sachverständige bei einer ex-post-Betrachtung im Sinn einer absoluten Wahrheit an, sondern auf den – unter Umständen durch ein Sachverständigengutachten angereicherten – Kenntnisstand des Geschädigten als in der Regel medizinischen Laien.

  • Würflingsdobler, Anton
  • Diagnosefehler
  • außergerichtliche Schadensregulierung
  • § ABGB
  • OGH, 20.02.2024, 2 Ob 245/23b
  • JMG 2024, 214
  • Vertragsauslegung
  • § 916 ABGB
  • § 879 ABGB
  • § 1381 ABGB
  • § 1380 ABGB
  • § 915 ABGB
  • § 914 ABGB
  • Medizinrecht
  • Parteiwille
  • Abfindungsvergleich
  • Schmerzengeld
  • Sittenwidrigkeit
  • Vergleich
  • § 1382 ABGB
  • Arzthaftung

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