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Haslwanter, Florian

OGH: Zur Abberufung des Stiftungsvorstandes, der den Beirat abberufen wollte

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Darin, dass der Vorstand damals den Rechtsweg beschritt, kann keine grobe Pflichtverletzung erkannt werden, muss es doch – vor allem bei unklarer Sach- und Rechtslage – dem Vorstand unbenommen bleiben, das Gericht als dafür berufenes Entscheidungsorgan anzurufen.

  • Haslwanter, Florian
  • vertretbare Rechtsansicht
  • Abberufung
  • Stiftungen
  • Kontrolldefizit
  • OGH, 20.12.2023, 6 Ob 204/23b
  • Vorstand
  • § 17 Abs (2) PSG
  • § 27 Abs (2) PSG
  • Rechtsgutachten
  • ZFS 2024, 33
  • Beirat

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