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Thiele, Clemens

OGH: Zur Beweislastverteilung bei Doppelschöpfungen

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Die Priorität eines Werks bewirkt im Hinblick auf die typischen Geschehensabläufe einen prima facie Beweis dafür, dass es sich bei der späteren Schöpfung um eine Entlehnung handelt. Derjenige, der sich auf die Doppelschöpfung beruft, hat den Anscheinsbeweis gegen sich, dass er zu dem Werk durch das ältere Werk inspiriert worden ist.

Das Vorbringen, es handle sich um ein Plagiat oder eine Bearbeitung, reicht nicht aus, um bereits daraus auf die Beweislastverteilung bzw die Anwendbarkeit der Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises zu schließen.

Das Fehlen einer Rechtsprechung zur Bescheinigungslastverteilung beim Einwand der Doppelschöpfung im Sicherungsverfahren begründet keine erhebliche Rechtsfrage. Nach gesicherter Rechtsprechung ist im Sicherungsverfahren die Bescheinigungslast nämlich gleich zu verteilen wie die Beweislast im Hauptverfahren.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Doppelschöpfung
  • OGH, 26.09.2017, 4 Ob 156/17w, Alkohol im Straßenverkehr
  • ZIIR 2018, 65
  • Anscheinsbeweis
  • Werbekampagne
  • Plagiat
  • § 182a ZPO
  • Glatte Übernahme
  • Medienrecht
  • § 1 UWG
  • § 502 ZPO
  • Beweislastverteilung bei Doppelschöpfung

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