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Zeitschrift für Stiftungswesen
OGH: Zur Vertretung der Vorstiftung bei Ableben eines Stiftungsvorstandes
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 15
- Judikatur, 1898 Wörter
- Seiten 43-45
- https://doi.org/10.33196/zfs201902004301
30,00 €
inkl MwStDas Vertretungsrecht des Stiftungskurators nach § 8 Abs 3 Z 2 PSG ist beschränkt und durch die Bestellung der Mitglieder des (ersten) Stiftungsvorstandes auflösend bedingt.
Eine Privatstiftung ist nicht vertretungslos, wenn ein Mitglied eines dreiköpfigen Stiftungsvorstandes ausscheidet und die Stiftungsurkunde Kollektivvertretungsbefugnis zweier Vorstandsmitglieder vorsieht.
Die Bestellung von mindestens drei Vorstandsmitgliedern schreibt das Gesetz zur Wahrung der internen Kontrolle, nicht aber zur Vertretung nach außen zwingend vor.
- ZFS 2019, 43
- Stiftungen
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- Vertretungsbefugnis
- OGH, 24.01.2019, 6 Ob 4/19k
- § 8 Abs 3 PSG