OGH: Zur Verwendung eines Lichtbilds in einer Fernsehreportage
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 6
- Judikatur, 2722 Wörter
- Seiten 87 -91
- https://doi.org/10.33196/ziir201801008701
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Nach gefestigter Rechtsprechung ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Lichtbildern als Bildzitat, dass das in einem Bericht jeweils wiedergegebene Bild Zitat- und Belegfunktion hat und nicht nur dazu dient, die Berichterstattung zu illustrieren, um so die Aufmerksamkeit der Leser auf den Bericht zu lenken.
Die Wiedergabe eines Lichtbilds kann nicht als ein unwesentliches Beiwerk iSd § 42e UrhG beurteilt werden, wenn es absichtlich wiederholt in das Werk einbezogen wird und damit einen dramaturgischen Zweck erfüllt, die Wirkung bzw die Aussage eines Beitrags unterstreicht und daher auch stimmungsbildend ist.
Schließlich liegt auch kein zulässiges Bildzitat iSd § 42f UrhG vor, wenn eine Belegfunktion oder inhaltliche Auseinandersetzung mit der Reportage nicht erkennbar ist.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Lichtbild
- ZIIR 2018, 87
- Zitatrecht
- Fernsehreportage
- Bildzitat
- § 42f UrhG
- unwesentliches Beiwerk
- Berufsfotograf
- § 74 Abs 1 UrhG
- Medienrecht
- § 42e UrhG
- OGH, 26.09.2017, 4 Ob 81/17s, Erschossener Wilderer
- § 87 Abs 3 UrhG
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