


OLG Graz: Fälschliches Unterstellen einer politischen Auffassung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2017
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1930 Wörter, Seiten 96-99
20,00 €
inkl MwSt




-
Bei künstlerischen Ausdrucksformen wie Satire etc ist stets deren charakteristisches Stilmittel, nämlich die Verfremdung der Realität in Rechnung zu stellen.
Nicht maßgeblich ist der subjektive Wille des Erklärenden, sondern nur, wie die Äußerung von den nach ihrer Aufmachung und Schreibweise sowie den behandelten Themen angesprochenen Verkehrskreisen bei ungezwungener Auslegung verstanden wird.
Können verschiedene Auslegungen zur Beurteilung des Sinngehaltes einer Aussage nicht ausgeschlossen werden, ist – entsprechend dem Grundsatz „in dubio pro reo“ – von der für den Angeklagten günstigsten Variante auszugehen.
Redaktionelle Leitsätze
-
- Höhne, Thomas
-
- OLG Graz, 11.05.2016, 9 Bs 121/16m, Politiker-„Satire“ I
- Art 10 EMRK
- § 111 StGB
- Meinungsäußerung
- ZIIR 2017, 96
- § 7 MedienG
- Wertungsexzess
- Internet-Meme
- Medienrecht
- § 8 MedienG
- Satire
- § 6 MedienG
- Posting
- Weiterleitung
Bei künstlerischen Ausdrucksformen wie Satire etc ist stets deren charakteristisches Stilmittel, nämlich die Verfremdung der Realität in Rechnung zu stellen.
Nicht maßgeblich ist der subjektive Wille des Erklärenden, sondern nur, wie die Äußerung von den nach ihrer Aufmachung und Schreibweise sowie den behandelten Themen angesprochenen Verkehrskreisen bei ungezwungener Auslegung verstanden wird.
Können verschiedene Auslegungen zur Beurteilung des Sinngehaltes einer Aussage nicht ausgeschlossen werden, ist – entsprechend dem Grundsatz „in dubio pro reo“ – von der für den Angeklagten günstigsten Variante auszugehen.
Redaktionelle Leitsätze
- Höhne, Thomas
- OLG Graz, 11.05.2016, 9 Bs 121/16m, Politiker-„Satire“ I
- Art 10 EMRK
- § 111 StGB
- Meinungsäußerung
- ZIIR 2017, 96
- § 7 MedienG
- Wertungsexzess
- Internet-Meme
- Medienrecht
- § 8 MedienG
- Satire
- § 6 MedienG
- Posting
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