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Thiele, Clemens

OLG Graz: Firmenbuchrechtliche Unterscheidungskraft für „Know Center Research GmbH“

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§ 18 UGB gilt nicht nur für neu gebildete Firmen, sondern auch für Firmenänderungen, weil jede Änderung der bisherigen Firma gleichzeitig die Wahl einer neuen Firma bedeutet.

Die Unterscheidungskraft setzt eine zur Unterscheidung des Unternehmens von anderen ausreichende Eigenart voraus. Diese ist gegeben, wenn die Bezeichnung vom Verkehr als individualisierender Herkunftshinweis auf das Unternehmen aufgefasst wird.

Die Kombination „Know Center“ stellt ein Kunstwort dar und ist aus grammatikalischen Erwägungen nicht bloß mit „Wissenszentrum“ zu übersetzen. Die Hinzufügung des Begriffes „Research“ macht die Kombination insgesamt nicht zu einer reinen Gattungsbezeichnung, sondern sorgt für eine „gewisse Originalität“, die eine entsprechende Firmenänderung iSv § 18 UGB zulässt.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Firmenrecht
  • Kennzeichnungs- oder Unterscheidungskraft, Individualisierungsfunktion, abstrakte
  • Irreführung, keine
  • Grobprüfung der Verkehrsgeltung
  • § 17 UGB
  • § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG
  • OLG Graz, 18.07.2024, 4 R 111/24m, Know Center Research GmbH
  • ZIIR 2024, 443
  • § 18 UGB
  • § 4 Abs 1 Z 4 MSchG
  • § 62 Abs 1 AußStrG
  • § 29 UGB
  • § 15 Abs 1 FBG
  • Medienrecht

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