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Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 3, September 2019, Band 7
OLG Wien: Zulässige Kritik im Wahlkampf
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 7
- Judikatur, 3375 Wörter
- Seiten 355-360
- https://doi.org/10.33196/ziir201903035501
20,00 €
inkl MwStDa die Freiheit der politischen Debatte einer der Pfeiler des Konzepts einer demokratischen Gesellschaft ist, sind die Grenzen einer vertretbaren Kritik in Bezug auf einen Politiker, der in seiner öffentlichen Eigenschaft auftritt, weiter zu ziehen als in Bezug auf eine Privatperson. Die Freiheit der politischen Debatte sieht unter Umständen sogar verletzende oder beunruhigende Äußerungen als gerechtfertigt an.
Die in einem Online-Video einer politischen Gruppierung (hier: Die Linkswende) skandierte Parole „FUCK Strache!“ versehen mit einem auch bildlich in Plakatgröße dargestellten Stinkefinger ist durch den meinungspolitischen Diskurs des Wahlkampfes iSv Art 10 EMRK gerechtfertigt.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- § 43 ABGB
- OLG Wien, 28.02.2018, 17 Bs 13/18p, FUCK Strache!
- Beleidigung
- § 16 ABGB
- Bedeutungsgehalt als Tatsachenfrage
- Entschädigung
- prominenter Politiker
- Art 10 EMRK
- Üble Nachrede
- § 1330 Abs 1 ABGB
- § 390a StPO
- § 8a Abs 5 MedienG
- § 8a Abs 1 MedienG
- Mittelfinger im Online-Video
- Wahlkampf, politischer
- § 115 Abs 1 StGB
- zulässige Kritik
- Medienrecht
- F*-Wort
- ZIIR 2019, 355
- § 6 Abs 1 MedienG
- § 37 MedienG
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