


„One man’s terrorist is another man’s freedom fighter“ – Die Einordnung von Auslandsvereinigungen als terroristisch
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 11
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 6581 Wörter, Seiten 331-340
20,00 €
inkl MwSt




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„Grenzenloses“ Strafrecht findet man auch im Bereich der strafanwendungsrechtlichen Ausweitung von österreichischem Strafrecht auf Sachverhalte, welche sich jenseits der österreichischen Grenzen abspielen. Als Beispiel für die besonderen Problematiken, die ein solches entgrenztes Strafrecht hervorrufen kann, eignet sich die grenzüberschreitende Terrorismusverfolgung bei (reinen) Auslandssachverhalten, mit dem spezifischem Aspekt der Einordnung solcher Auslandsvereinigungen als terroristisch.
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- Elsenhans, Laura Viktoria
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- Terroristische Vereinigung
- Freiheitsbewegungen
- JST 2024, 331
- Strafanwendungsrecht
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Terroristische Straftaten
- § 278b StGB
- § 64 StGB
- § 278c StGB
„Grenzenloses“ Strafrecht findet man auch im Bereich der strafanwendungsrechtlichen Ausweitung von österreichischem Strafrecht auf Sachverhalte, welche sich jenseits der österreichischen Grenzen abspielen. Als Beispiel für die besonderen Problematiken, die ein solches entgrenztes Strafrecht hervorrufen kann, eignet sich die grenzüberschreitende Terrorismusverfolgung bei (reinen) Auslandssachverhalten, mit dem spezifischem Aspekt der Einordnung solcher Auslandsvereinigungen als terroristisch.
- Elsenhans, Laura Viktoria
- Terroristische Vereinigung
- Freiheitsbewegungen
- JST 2024, 331
- Strafanwendungsrecht
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Terroristische Straftaten
- § 278b StGB
- § 64 StGB
- § 278c StGB