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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 1, März 2016, Band 71

Martins, Ana Maria Guerra

Opinion 2/13 of the Court of Justice in the Context of Multilevel Protection of Fundamental Rights and Multilevel Constitutionalism

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Im Gutachten 2/13 zum Entwurf des Abkommens über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat der Gerichtshof entschieden, dass er nicht mit dem Unionsrecht (EU-Recht) kompatibel sei, genauer mit Art 6 Abs 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) oder mit Protokoll Nr 8 hinsichtlich Art 6 Abs 2 EUV. Dies ist auf Grund ihrer rechtlichen und politischen Konsequenzen ohne Zweifel eine der wichtigsten Entscheidungen in der Geschichte der europäischen Integration. In diesem Beitrag geht es jedoch nicht um die Zukunft des EU-Beitritts zur EMRK nach dem Gutachten 2/13. Der Fokus liegt auf der Frage, ob die Schlussfolgerungen des Gerichts anders ausgefallen wären, wenn es die Konzepte des Mehrebenen-Grundrechtsschutzes bzw -Konstitutionalismus berücksichtigt hätte.

  • Martins, Ana Maria Guerra