


Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise iSv § 34 AVG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 6
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1443 Wörter, Seiten 32-34
20,00 €
inkl MwSt




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Die vom Einschreiter in seiner Eingabe verwendeten Formulierungen („Machenschaft der Behörde“, „als eine willkürliche“, „frei erfundener Sachverhaltsdarstellungen“, „auffallende strafrechtlich relevant erscheinende Handlung“) werden den Anforderungen an eine sachliche Kritik keinesfalls gerecht. Sie sind als Beleidigung iSd § 34 Abs 3 AVG zu qualifizieren, da sie die belangte Behörde bzw deren zuständige Organwalter eines unehrenhaften und in der Folge sogar strafrechtlich relevanten Verhaltens zeihen.
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- § 34 Abs 3 AVG
- VwG Wien, 21.08.2018, VGW-211/026/5296/2018/VOR
- ZVG-Slg 2019/1
- § 34 Abs 2 AVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 54 Abs 1 VwGVG
- § 17 VwGVG
Die vom Einschreiter in seiner Eingabe verwendeten Formulierungen („Machenschaft der Behörde“, „als eine willkürliche“, „frei erfundener Sachverhaltsdarstellungen“, „auffallende strafrechtlich relevant erscheinende Handlung“) werden den Anforderungen an eine sachliche Kritik keinesfalls gerecht. Sie sind als Beleidigung iSd § 34 Abs 3 AVG zu qualifizieren, da sie die belangte Behörde bzw deren zuständige Organwalter eines unehrenhaften und in der Folge sogar strafrechtlich relevanten Verhaltens zeihen.
- § 34 Abs 3 AVG
- VwG Wien, 21.08.2018, VGW-211/026/5296/2018/VOR
- ZVG-Slg 2019/1
- § 34 Abs 2 AVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 54 Abs 1 VwGVG
- § 17 VwGVG