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Ordnungsstrafverfahren – Rechtsmittelerklärung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 7
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
224 Wörter, Seiten 503-503

20,00 €

inkl MwSt

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Die bestimmte und eindeutige Erklärung des Strafgefangenen, keine Beschwerde zu erheben, hat mit Einlangen die ihrem Sinngehalt entsprechende prozessuale Rechtswirksamkeit erlangt. Alle vorangegangen und nachfolgenden und gegenteiligen Erklärungen des Strafgefangenen oder seines Vertreters vermögen an dieser Rechtswirksamkeit nichts zu ändern.

  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2020/74
  • § 107 StVG
  • LGSt Wien, 14.07.2020, 190 Bl 58/20i

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