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Organisatorische Beschränkungen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 147
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1390 Wörter, Seiten 201-202
30,00 €
inkl MwSt
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Organisatorische Beschränkungen gemäß § 13 Abs 2 AVG müssen im Internet hinreichend publik gemacht werden. Sie dürfen sich demnach nicht ausschließlich an einer Stelle befinden, an der ein durchschnittlich sorgfältiger Adressat solcher Beschränkungen nach den Umständen nicht mit ihnen rechnen muss.
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- VwGH, 11.12.2024, Ra 2023/05/0208
- JBL 2025, 201
- § 13 AVG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
Organisatorische Beschränkungen gemäß § 13 Abs 2 AVG müssen im Internet hinreichend publik gemacht werden. Sie dürfen sich demnach nicht ausschließlich an einer Stelle befinden, an der ein durchschnittlich sorgfältiger Adressat solcher Beschränkungen nach den Umständen nicht mit ihnen rechnen muss.
- VwGH, 11.12.2024, Ra 2023/05/0208
- JBL 2025, 201
- § 13 AVG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
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