


Ortsbild; Leuchtwerbeanlage; Sachverständigengutachten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 87 Wörter, Seiten 60-60
20,00 €
inkl MwSt




-
Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Bauelement das „gegebene oder beabsichtigte Orts-, Straßen- und Landschaftsbild“ stört, ist nicht vorrangig ausschlaggebend, ob ein solches für ein bestimmtes Gebiet typisch oder atypisch, üblich oder unüblich ist, sondern der konkrete optische Eindruck im Einzelfall.
Die bloße Wiedergabe eines Sachverständigengutachtens und sonstiger Stellungnahmen in einer mündlichen Verhandlung stellt keine ausreichende Begründung der Entscheidung eines LVwG dar.
Erst in Aussicht stehende gesetzliche Änderungen (hier: Verbot von Werbeanlagen auf Dächern durch das BauTG 2015) können nicht als Versagungsgrund herangezogen werden.
-
- VwGH, 24.10.2017, Ra 2016/06/0012
- Sachverständigengutachten
- BBL-Slg 2018/43
- Ortsbild
- Leuchtwerbeanlage
- § 2 Abs 1 sbg BauTG
- Baurecht
- § 2 Abs 2 sbg BauTG
- § 52 AVG
Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Bauelement das „gegebene oder beabsichtigte Orts-, Straßen- und Landschaftsbild“ stört, ist nicht vorrangig ausschlaggebend, ob ein solches für ein bestimmtes Gebiet typisch oder atypisch, üblich oder unüblich ist, sondern der konkrete optische Eindruck im Einzelfall.
Die bloße Wiedergabe eines Sachverständigengutachtens und sonstiger Stellungnahmen in einer mündlichen Verhandlung stellt keine ausreichende Begründung der Entscheidung eines LVwG dar.
Erst in Aussicht stehende gesetzliche Änderungen (hier: Verbot von Werbeanlagen auf Dächern durch das BauTG 2015) können nicht als Versagungsgrund herangezogen werden.
- VwGH, 24.10.2017, Ra 2016/06/0012
- Sachverständigengutachten
- BBL-Slg 2018/43
- Ortsbild
- Leuchtwerbeanlage
- § 2 Abs 1 sbg BauTG
- Baurecht
- § 2 Abs 2 sbg BauTG
- § 52 AVG